Gemeinnützigkeit und Spenden
Ein großes Dankeschön im Namen unserer Kunden und ihrer Tiere an alle Förderer, Sponsoren und Spender

Sponsoren & Spenden Tiertafel Düsseldorf e.V.


Gemeinnützigkeit und Spenden

Jede Spende an den Tiertafel Düsseldorf e.V. kann steuerlich geltend gemacht werden.
Als gemeinnützig anerkannter Verein können wir Ihnen selbstverständlich dazu eine entsprechende Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen.


Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300 € gilt der vereinfachte Nachweis. Das heißt, dass dann ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg genügt. Sie müssen die Belege über Ihre getätigten Spenden nur dann vorlegen, wenn Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert. Bitte bewahren Sie die Nachweise aber auf jeden Fall bis zum Ablauf eines Jahres nach Erhalt Ihres Steuerbescheids auf.

Was ist eine Spendenquittung?

Der Tiertafel Düsseldorf e.V. ist gemeinnützig und aufgrund dessen steuerbegünstigt. Das bedeutet, dass auch diejenigen, die uns unterstützen, Steuern sparen können. Die Spendenquittung oder Zuwendungsbestätigung kann wie unten beschrieben angefordert werden und entspricht dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck.


Was ist der vereinfachte Spendennachweis?

Für Spenden bis zu 300 Euro reicht für das Finanzamt als Nachweis der Überweisungsbeleg der Bank (§ 50 EStDV). Bitte beachten Sie: Für PayPal-Spenden ist dieser vereinfachte Nachweis leider nicht möglich. Für diesen Fall kann wie gewohnt eine Spendenquittung angefordert werden.
(Die Grenze für den vereinfachten Spendennachweis stieg zum 1. Januar 2021 von 200 Euro auf 300 Euro.)
Quelle: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/spenden


Wie und wann erhalte ich meine Spendenquittung?

Ihre Spendenquittung für Spenden erhalten Sie nach dem Anfordern innerhalb von 30 Tagen per E-Mail oder postalisch. Wichtig hierbei ist die Angabe des vollständigen Namens oder Firmenname, die Hausanschrift und eine E-Mailadresse. Sollten Sie Sachspenden gespendet haben, benötigen wir hierfür bitte einen Beleg über die entsprechende Summe.


Was ist die Belegvorhaltepflicht?

Auf Wunsch der Finanzverwaltung sollen Belege der Einkommensteuererklärung nicht mehr beigefügt werden. Eine Vorlage soll nur noch erfolgen, wenn im Einzelfall eine Nachfrage besteht. Das heißt: Beim Erstellen ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie ihre Spendenquittung nicht beilegen sondern erst vorlegen, wenn das Finanzamt danach fragt.


Danke!

Wir danken Ihnen vielmals für Ihre Spende an den Tiertafel Düsseldorf e.V.
Seien Sie versichert, dass alle Spenden zu 100% unseren tierischen Kunden zu Gute kommt.
Alle unsere Helfer, Mitarbeiter und Vorstände arbeiten ausschließlich ehrenamtlich für unseren Verein.


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Schreiben Sie uns eine E-Mail – wir helfen gerne weiter!


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